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DJ basilisk


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AGB`s

Angebot



Allgemeine Geschäftsbedingungen
DJ basilisk

Grundsätzliches
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, auch für telefonisch, mündlich, mit FAX oder mit E-Mail
erteilte und sind fester Bestandteil des Auftrages welcher mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung
seine Gültigkeit erhält.
Die Auftragsausführung erfolgt nur zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Für den Umfang der vom Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag
(Auftragsbestätigung) maßgebend.
Diese Bedingungen sind fester Bestandteil der Auftragsbestätigung.

Zahlung
DJ:
Die Vertragliche vereinbarte DJ Gage ohne jegliche Abzüge werden vor oder nach dem DJ Set am gleichen Tag/Abend zur Zahlung fällig,ausser es wurde Vertraglich eine Rechnung vereinbart.

Catering:
(Wurde zur Zeit eingestellt!)
Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 60% der Auftragssumme fällig welche bis 10 Tage vor dem
Anlass beglichen werden muss. Erfolgt keine Akontozahlung bis zum vereinbarten Termin, erlischt die Pflicht des Auftragnehmers den Auftrag durchzuführen.
Die vereinbarte und geschuldete Auftragssumme bleibt aber dennoch gemäss
Rücktrittsklausel bestehen und muss vom Auftraggeber beglichen werden.
Der restliche Betrag wird nach dem Anlass in Rechnung gestellt, welcher innerhalb 15-Tage netto bezahlt
werden muss. Mahnspesen sowie Verzugszins von 6% p.a. wird bei nicht termingerechter Bezahlung ab
Valutadatum fällig. Allfällige Mehrkosten von Inkassobüros etc. bei Nichtbezahlung der Rechnung, gehen zu
Lasten des Schuldners.


Leistungen/Abrechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Auftrag festgehaltenen Leistungen durchzuführen. Allfällige
Mehrleistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Personalkosten werden ab Ankunft Auftragsort bis verlassen dessen berechnet.
Die in der Auftragsbestätigung festgehaltene Gäste-Personenanzahl ist für die Verrechnung bindet. Allfällige
weitere Personen werden gemäß Anzahl zusätzlich verrechnet.
Stellt der Kunde eigene zusätzliche Getränke, zusätzliches Essen oder Equipment, ist dies vorab mit dem
Auftragnehmer zu besprechen.

Haftung/Schadenersatz/Pflichten
Der Auftragnehmer haftet für die von ihm an fremdem Eigentum angerichteten Schäden.
Der Auftraggeber haftet für Schäden die er an der von ihm gemieteten Mietsache verursacht.
Grundsätzlich kann gegen die unser DJ basilisk „Party DJ & Catering" kein Schadenersatz geltend
gemacht werden falls kein grobfahrlässiges Verschulden für eine Sache seitens des Auftragnehmers
nachgewiesen werden kann.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die reibungslose Strom- sowie Wasserversorgungen die für die
Durchführung des Auftrages notwendig sind. Bei Verzögerung oder Änderung der Dienstleistungen seitens
des Auftragnehmers durch fehlende oder unterbrochene Versorgungen kann der Auftragnehmer nicht haftbar
gemacht werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Zufahrten zum Festgelände freizuhalten sowie einen geeigneten
gebührenfreien Parkplatz für das Transportfahrzeug der DJ basilisk „Party DJ & Catering" bereitzustellen.
Der Auftraggeber garantiert der eigene DJ basilisk „Party DJ & Catering" organisierte Fremd-leistungen welche
von der genutzt DJ basilisk „Party DJ & Catering" oder verwendet werden müssen, in einwandfreiem und
gereinigtem Zustand zu übergeben. Der Auftraggeber haftet selbst für die von Ihm zur Verfügung, Nutzung
oder zur Weiterverteilung gestellten Fremdleistungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich der DJ basilisk „Party DJ & Catering" mitzuteilen, falls er eigene oder von
dritten gelieferte Speisen und Getränke in den Auftrag miteinbeziehen möchte. Versäumt er dies, kann
seitens der Auftragnehmers der Service oder die Behandlung dieser abgelehnt werden.
Der Auftragnehmer („Party DJ & Catering" ) kann nicht für Qualitätseinbussen in punkto Service oder andere darunter
leidende bestellte Dienstleistungen haftbar gemacht werden, falls am Anlass mehr Personen als angemeldet
teilnehmen oder weitere nicht vereinbarte Dienstleistungen vom Auftragnehmer am Anlass verlangt werden.J

Rücktritt

Aufgrund wichtiger Gründe, hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten. In
diesem Fall bleibt die Summe in Prozenten der auf dem Angebot offerierten Gesamtsumme von: 30% bis 30-
Tage vor dem Anlass, 45% bis 20-Tage vor dem Anlass und 60% bis 10-Tage vor dem Anlass dem
Auftragnehmer geschuldet.

Gerichtsstand
Gerichtstand für allfällige Streitigkeiten ist der Kanton Solothurn.

Es würde uns sehr freuen, Ihren Event durchführen zu dürfen!
Ihr DJ basilisk und sein aufgestelltes Team.











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